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Wohnraumförderung

Beendigung der kommunalen Wohnraumförderung der Gemeinde Redwitz zum 31. Dezember 2023

Befristete Ausnahmeregelung nur für das Baugebiet Steinachblick in Trainau

Seit 2014 hat die Gemeinde Redwitz eine Ansiedlungs- und Wohnraumförderung gewährt. Gefördert werden der Bau eines eigen genutzten Wohngebäudes, der Kauf einer eigen genutzten Eigentumswohnung und der Kauf eines eigen genutzten Wohngebäudes.

Für den Wohnhausneubau und den Kauf einer Eigentumswohnung gibt es eine kindbezogene Förderung von 1.500 € pro Kind, maximal 4.500 €. Die Förderung für den Kauf eines Wohngebäudes setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 2.000 € und einer kindbezogenen Förderung von 1.500 € pro Kind, maximal insgesamt 6.500 €.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in fünf Raten, beginnend mit dem Einzugsdatum. Während des Förderzeitraums muss die geförderte Wohnung der Hauptwohnsitz bleiben, ansonsten wird die Auszahlung eingestellt. Die Gemeinde Redwitz gewährt die Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige Leistung.

Bisher wurden Zuschüsse von rd. 280.000 € an 83 Antragsteller bewilligt. Hiervon wurden etwa 205.000 € ausgezahlt, so dass nach momentanem Stand noch rd. 75.000 € zur Auszahlung in den nächsten Jahren anstehen. Diese bewilligten Leistungen werden in den nächsten Jahren auch noch ausgezahlt.

Aufgrund der in den nächsten Jahren zu befürchtenden Verschlechterung der finanziellen Situation der Gemeinde und im Hinblick auf anstehende Investitionsmaßnahmen hat der Gemeinderat beschlossen, die Wohnraumförderung zumindest in der jetzigen Form zum Jahresende 2023 auslaufen zu lassen. Da man das Baugebiet Steinachblick in Trainau mit der Wohnraumförderung beworben hat und insoweit im Wort steht, soll hier eine großzügigere Auslauffrist eingeräumt werden.

Der Förderrichtlinie wurde folgender neuer § 10 angefügt, der das Auslaufen der Förderung bis zum Jahresende regelt:

§ 10 Außerkrafttreten und Übergangsregelung

Die Förderrichtlinie tritt grundsätzlich am 31.12.2023 außer Kraft. Eine Förderung wird noch gewährt, wenn der Einzug bis 31.12.2023 in den neuen Wohnraum erfolgt, wobei eine (rückwirkende) Anmeldung im Einwohnermeldeamt bis spätestens 19.01.2024 erfolgen muss. Die Antragstellung muss ebenfalls bis spätestens 19.01.2024 erfolgen.

Im Baugebiet Steinachblick in Trainau werden Neubauten weiterhin kindbezogen gefördert, wenn der notarielle Kaufvertrag bis 31.12.2023 abgeschlossen wurde. Für diese Fälle gilt die Förderrichtlinie weiter. Der Förderantrag ist spätestens bei Einzug zu stellen. Eine Förderung wird nur dann ausgezahlt, wenn der Einzug bis spätestens 31.12.2028 erfolgt.

 

Diese Änderung der Richtlinie trat am 13.10.2023 in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Antragstellung – wie bisher - vor dem Einzug in den neuen Wohnraum erfolgen muss.

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