Ex-Ante Veröffentlichungen
Gemäß § 19 Abs. (3) VOB/A haben Auftraggeber fortlaufend auf Internetportalen oder in ihren Beschaffungsprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach §3 Abs. (3) Nr. 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach als öffentlicher Auftraggeber über folgende vorgesehenen "Beschränkten Ausschreibungen":
Auftragsgegenstand, Leistungsart, Umfang | Ausführungsort | Zeitraum | Ansprechpartner |
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Auftragsgegenstand: Leistungsart: Umfang: |
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Ex-Post Veröffentlichungen
Gemäß § 20 Abs. (3) VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen, zu informieren, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Diese Informationen sollen mindestens 6 Monate vorgehalten werden. Im Nachfolgenden informiert das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach als öffentlicher Auftraggeber über folgende "Freihändigen Vergaben" und "Beschränkten Ausschreibungen" gemäß VOB/A:
Vergabeverfahren | Auftragsgegenstand | Ausführungsort | Unternehmen |
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