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Leistung Detail

Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Bauverwaltung
Rathaus Redwitz a.d.Rodach

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  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
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    Freitag 08:00 - 12:00

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