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Leistung Detail

Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG). 

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt
Rathaus Redwitz a.d.Rodach

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