Leistung Detail
Beherbergungsstätte; Anmeldung
Ausländer müssen bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z.B. Hotel oder Pension, dort am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben.
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 28.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)