Leistung Detail
Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 22.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)