KOMMUNALWAHL AM 08.03.2026

BEKANNTGABE DES VORLÄUFIGEN WAHLERGEBNISSES UND BEGINN DER FRIST FÜR DIE GEWÄHLTEN KANDIDATEN FÜR DIE NICHTANNAHME DER WAHL
Das vorläufige Wahlergebnis wird von den Wahlleitern wie folgt bekannt gegeben:
Redwitz: Aushang an der Eingangstür des Rathauses Redwitz
Marktgraitz: Aushang an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus Marktgraitz
Das vorläufige Wahlergebnis wird zudem auf den Internetseiten der Gemeinden veröffentlicht:
www.redwitz.de und www.markgraitz.de – jeweils über den Link „Kommunalwahl 2026“ auf der Startseite oder über „Bürgerservice & Politik“->„Politik“->„Wahlen“->„Gemeinde- bzw. Landkreiswahlen“.
Nach der Regelung in Art. 47 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) gilt die Wahl als angenommen, wenn die gewählte Person nicht binnen einer Woche nach Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat. Eine Verständigung der gewählten Person ist nur noch für die Fälle vorgesehen, in denen die Gewählten nicht auf einem Wahlvorschlag
kandidiert haben.
Maßgeblich für den Lauf der Wochenfrist zur Nichtannahme der Wahl ist der auf dem jeweiligen Aushang an den Rathäusern Redwitz und Marktgraitz angegebene Aushangtag (§ 90 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung
(GLKrWO)).
Bianca Fischer Kristina Tapfer
Wahlleiterin Wahlleiterin
Redwitz a.d.Rodach Marktgraitz