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Reisepass

In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Diese erfüllen Sie beispielweise wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorlegen. Sie können ihn auch als Reisedokument verwenden.

Leistungen

  • Reisedokumente für Kinder; Beantragung
  • Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
  • Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
  • Reisepass; Beantragung
  • Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.