Erhöhung des Wasserdrucks im Gemeindeteil Trainau
Erhöhung des Wasserdrucks im Gemeindeteil Trainau am 09.07.2012
In den höher gelegenen Gebieten des Baugebietes Peuntäcker in Trainau ist der Wasserdruck verhältnismäßig gering. Deshalb soll am Übergabepunkt von der FWO auf die gemeindliche Versorgungsanlage der Wasserdruck um 1 bar auf 6 bar erhöht werden. Damit steigt der Wasserdruck um 1 bar im gesamten versorgten Gebiet in Trainau
Die Gemeinde weist darauf hin, dass insbesondere für ältere Wasserinstallationen an tief gelegenen Anwesen eventuell der Druck zu hoch sein kann, so dass Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Die Betroffenen werden deshalb gebeten, rechtzeitig ihre Hausinstallation zu überprüfen und Druckminderer entsprechend einzustellen.
Zu dieser Änderung der Druckverhältnisse ist die Gemeinde nach § 15 Abs. 2 der Wasserabgabesatzung befugt. Die Änderung wird hiermit rechtzeitig zwei Monate vor dem Änderungstermin mitgeteilt. Nach der DIN-Norm müssen Leitungen und Armaturen einen Wasserdruck von bis zu 10 bar stand halten. Eine Haftung für dennoch auftretende Schäden übernimmt die Gemeinde nicht.
§ 15 Abs. 2 der Wasserabgabesatzung lautet:
„Die Gemeinde ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, sofern dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend erforderlich ist. Die Gemeinde wird eine dauernde wesentliche Änderung den Wasserabnehmern nach Möglichkeit mindestens zwei Monate vor der Umstellung schriftlich bekanntgeben und die Belange der Anschlussnehmer möglichst berücksichtigen. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen auf eigene Kosten den geänderten Verhältnissen anzupassen.“
Soweit Einwendungen oder Bedenken gegen diese Druckerhöhung bestehen, bittet die Gemeinde um unverzügliche Mitteilung.