Verlängerung von Kinderreisepässen
Verlängerung von Kinderreisepässen
Verlängerung von Kinderreisepässen -wir bitten um Beachtung-
Kinderreisepässe sind gemäß § 5 Absatz 2 Passgesetz sechs Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerung ist ein Ausnahmetatbestand, der den Antragstellern entgegenkommt und eine kostengünstigere Alternative zu einer Neuausstellung darstellt.
Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Aublauf der Gültigkeit erfolgt.
Eine Verlängerung der Gültigkeit nach Ablauf ist nicht zulässig.