Meldung über das Abbrennen von offenen Feuern im Freien
Anmeldung von offenen Feuern im Freien
Nachdem jetzt die Integrierte Leitstelle (ILS) für die Alarmierung bei Bränden zuständig ist, müssen die Meldungen für Feuer im Freien ganz konkret und zuverlässig vorgenommen werden. Wichtig ist vor allen Dingen, dass derjenige, der das Feuer entzündet, für die Dauer des Brandes telefonisch erreichbar ist.
Sollte das Abbrennen außerhalb des gemeldeten Zeitraums oder an anderer Stelle stattfinden, erfolgt durch die ILS immer eine Alarmierung!
Hier kann ein Meldeformular heruntergeladen werden.